Hintergrund: Über das Risiko einer Virusinfektion mit dem schweren akuten Atemwegssyndrom Coronavirus 2 (SARS-CoV-2) bei Krebspatienten, von denen viele immungeschwächt und damit anfälliger für eine Vielzahl von Infektionen sind, ist sehr wenig bekannt. Als Vorsichtsmaßnahme haben viele klinische Studien während der ersten Welle der weltweiten Pandemie des neuartigen Coronavirus (COVID-19) die Aufnahme von Patienten pausiert. In diesem Fallbericht beschreiben wir die erfolgreiche Behandlung eines Patienten mit rezidiviertem und refraktärem Multiplem Myelom (MM), der unmittelbar nach der klinischen Genesung von COVID-19 mit einer chimären Antigenrezeptor (CAR)-T-Zelltherapie mit Anti-B-Zellreifungsantigen (BCMA) behandelt wurde. Fallvorstellung: Der 57-jährige weiße männliche Patient war seit 4 Jahren an MM erkrankt und galt bei der Vorstellung zur CAR-T-Zelltherapie als pentarefraktär. Er hatte eine Immunsuppression in seiner medizinischen Vorgeschichte und er erhielt am Tag vor der COVID-19-Diagnose eine Dosis lymphdepletierender Chemotherapie (LDC). Dieser Patient konnte eine erhebliche Immunantwort gegen das SARS-CoV-2-Virus aufbauen, und antivirale Antikörper bleiben auch 2 Monate nach Erhalt einer Anti-BCMA-CAR-T-Zelltherapie noch nachweisbar. Die kürzliche SARS-CoV-2-Infektion bei diesem Patienten führte nicht zu einer Exazerbation des CAR-T-assoziierten Zytokin-Freisetzungssyndroms (CRS) und umgekehrt führte die CAR-T-Zelltherapie nicht zu Komplikationen im Zusammenhang mit COVID-19. Einen Monat nach der CAR-T-Zell-Infusion wurde bei dem Patienten ein unbestätigtes partielles Ansprechen nach den Kriterien der International Myeloma Working Group (IMWG) festgestellt. Schlussfolgerung: Unser Fall liefert einen wichtigen Kontext für die Wahl der Behandlung von MM-Patienten in Zeiten von COVID-19 sowie für die Frage, ob die CAR-T-Therapie auch bei Patienten verabreicht werden kann, die von COVID-19 genesen sind. Da die COVID-19-Pandemie weltweit anhält, ist eine umfangreiche Diskussion über die Entscheidung, ob mit der CAR-T-Zelltherapie fortgefahren werden soll, erforderlich, wobei die potenziellen Risiken und Vorteile der Therapie gegeneinander abgewogen werden müssen. Dieser Fall legt nahe, dass es möglich ist, die Anti-BCMA-CAR-T-Zelltherapie nach der Genesung von COVID-19 erfolgreich abzuschließen. Die Studie CRB-402 wurde am 6. September 2017 bei clinicaltrials.gov registriert (NCT03274219).