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      Impfen, Stillen, Handeln!

      brief-report
      Hebammen Wissen
      Springer Medizin

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          Abstract

          Kongressbericht - Pinard 2022 Wie gelingt eine gute Stillberatung? Was sollte die Hebamme zum Thema Impfen in der Schwangerschaft wissen? Und was ist bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu tun? Diese und weitere spannende Themen standen beim Pinard-Kongress des Consilium Hebamme auf dem Programm. Unter dem Motto "Jungfernflug" startete der neue Großkongress "pinard" für Hebammen in Bonn. Für 500 von 1.700 Teilnehmerinnen war die ganztägige Fortbildung im Alten Bundestag in Bonn die erste Fortbildung seit Langem, die sie wieder live vor Ort erlebten. Alle anderen nutzten die Chance, die interessanten Vorträge online zu hören und zu sehen. Impfen in der Schwangerschaft - Schutz für zwei Ziel von Impfungen in der Schwangerschaft sei der Schutz für zwei, erklärte Prof. Ulrich Heininger vom Universitäts-Kinderspital Basel sowie Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO): Zum einen sorge die Impfung für einen direkten Schutz der Schwangeren, die aufgrund der physiologischen Immunsuppression in der Schwangerschaft an manchen Infektionskrankheiten besonders schwer erkrankt. Zum anderen würden ein transplazentarer Transfer von IgG-Antikörpern sowie ein geringeres Ansteckungsrisiko durch die geimpfte Mutter zum indirekten Schutz des Neugeborenen beitragen. Grundsätzlich können Impfungen mit Totimpfstoffen, beispielsweise gegen Tetanus, in der Schwangerschaft nachgeholt werden. Lebendimpfungen, wie gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken, werden in der Schwangerschaft vorsorglich nicht durchgeführt. Eine versehentliche Impfung in der Schwangerschaft sei jedoch kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch, so Heininger. Internationale und nationale Registerdaten zeigen kein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen des ungeborenen Kindes bei einer versehentlichen Lebendimpfung in der Schwangerschaft. Von der STIKO für schwangeren Frauen explizit empfohlen werden Impfungen gegen Keuchhusten (Pertussis) zu Beginn des 3. Trimenons, bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt im 2. Trimenon Grippe (Influenza) ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung ab dem 1. Trimenon COVID-19 ab dem 2. Trimenon Keuchhusten ist vor allem für junge Säuglinge gefährlich und verläuft bei einer Erkrankung im ersten Lebensjahr zu 1 % tödlich, berichtete Heininger. Wie eine Beobachtungsstudie ergab, kann die Impfung der Mutter in der Schwangerschaft das Risiko für Keuchhusten beim Säugling bis zum Alter von drei Monaten um 91 % reduzieren (Amirthalingam G et al. 2014). Auch eine mütterliche Influenza-Impfung in der Schwangerschaft führt zu einem Nestschutz für den Säugling. Studiendaten zufolge wird das Risiko für eine Hospitalisierung aufgrund von Influenza in den ersten Lebensmonaten um 91,5 % reduziert (Benowitz I et al. 2010). Das Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 ist in der Schwangerschaft erhöht. Ziel der Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren ist daher, schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle sowie Schwangerschaftskomplikationen zu verhindern. Ob es durch den Transfer mütterlicher Antikörper zu einem klinisch relevanten Schutz für das Neugeborene kommt, ist noch nicht geklärt. Die Daten zur Sicherheit der COVID-19-Impfung in der Schwangerschaft sind zwar noch begrenzt, liefern bisher aber keine Hinweise auf schwere Nebenwirkungen bei Mutter und Kind, insbesondere nicht auf eine erhöhte Rate an Aborten, Frühgeburten, Totgeburten oder Malformationen. Heininger empfahl daher: Keine Scheu vor Schutz für zwei! Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung handeln! Die Zahlen sind erschreckend: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stellten die Jugendämter im Corona-Jahr 2020 bei fast 60.600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest. Das waren rund 9 % mehr als im Vorjahr. Mehr als die Hälfte (58 %) wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf, bei rund einem Drittel (34 %) lagen Hinweise auf psychische Misshandlungen vor, bei einem Viertel (26 %) wurden Indizien für körperliche Misshandlungen und bei 5 % für sexuelle Gewalt gefunden. Die Dunkelziffer sei jedoch um ein Vielfaches höher, sagte Prof. Wolfgang Kölfen, Kinder- und Jugendarzt und Kommunikationstrainer in Mönchengladbach sowie Vize-Präsident des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Alle Formen der Misshandlung oder Vernachlässigung seien ein Frontalangriff auf die Gesamtpersönlichkeit des Kindes mit lebenslangen Folgen, betonte Kölfen. Je länger die Misshandlung oder Vernachlässigung andauere, desto größer seien die Langzeitfolgen. Daher sind frühzeitige Interventionen gefragt. Die Situation ist gekennzeichnet durch zwei Rechte, die in einen Zielkonflikt geraten können, erklärte Kölfen: Auf der einen Seite haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Auf der anderen Seite sind Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst ihnen obliegende Pflicht. Ist die Erziehung zum Wohl des Kindes nicht gewährleistet, steht die Unterstützung der Familie im Vordergrund. Aufgaben der Jugendhilfe sind dann die Förderung beispielsweise durch Familienbildung und Jugendarbeit sowie Hilfe beispielsweise durch Erziehungsberatung. Bei dringender Gefährdung des Kindeswohls steht der Schutz des Kindes im Vordergrund und Aufgabe der Jugendhilfe kann eine Inobhutnahme sein. Wer ein Kind als gefährdet einschätzt, darf die lokalen Jugendämter informieren, so Kölfen. Gemäß aktueller Rechtslage habe die Sicherstellung des Kindeswohls Vorrang vor dem Datenschutz. Anhand verschiedener Szenarien erläuterte Kölfen das praktische Vorgehen, wenn eine Hebamme mit Situationen von Kindeswohlgefährdung konfrontiert wird: Eine akute Kindesmisshandlung ist eine Notfallsituation. Auch bei einem schlechten Allgemeinzustand eines Säuglings ist umgehendes Handeln gefragt und ärztliche Hilfe hinzuzuziehen. Kölfen empfahl Hebammen, für Notfälle eine Liste mit wichtigen Telefonnummern von örtlichen Kinderarztpraxen, Notarztwagen, Kinderklinik und Jugendamt bereit zu halten. Die Hebamme sollte die Eltern jedoch nicht mit dem Verdacht auf eine Vernachlässigung oder Misshandlung konfrontieren, betonte der Kinder- und Jugendarzt. Besser sei es, die Mitarbeit zu gewinnen durch Aussagen wie "Dem Kind geht es schlecht, es hat Schmerzen und wir müssen jetzt rasch gemeinsam Hilfe holen". Sind die Eltern nicht einverstanden, sollte die Hebamme in eigener Initiative handeln. Die Situation sollte gut dokumentiert werden, wenn möglich auch durch Fotos mit dem Smartphone. Stellt die Hebamme bei einem Hausbesuch Hinweise auf eine Vernachlässigung oder eine nicht kindgerechte häusliche Umgebung fest, ohne dass eine akute Gefährdung vorliegt, sollte sie behutsam anregen, dass sich die Eltern Unterstützung beispielsweise im Verwandten- oder Freundeskreis holen. Je nach Situation sollte die Hebamme das Jugendamt einschalten. Möglich sei auch, den Fall zunächst anonym zu schildern und sich beraten zu lassen. Kölfen ermutigte Hebammen, auf ihr Bauchgefühl zu hören und bei dem Eindruck, dass etwas nicht stimmt, aktiv zu werden. "Pinard 2022", Kongress des Consilium Hebamme; Bonn, 5. Februar 2022 Gestationsdiabetes: Das Stillen fördern Ein Gestationsdiabetes zählt der aktuellen S2e-Leitlinie "Diabetes in der Schwangerschaft" zufolge zu den Faktoren, die dazu führen, dass Frauen seltener und kürzer stillen. Studiendaten belegen ein verzögertes Einsetzen der Laktogenese bei Gestationsdiabetes, insbesondere bei vorliegender Adipositas und Insulinbehandlung, aber auch, wenn die Mutter bei Stillfragen keine Unterstützung erhält (Matias SL et al. 2014). Umso wichtiger sei gerade bei Gestationsdiabetes eine gute Stillberatung, betonte Dr. Bärbel Basters-Hoffmann, Chefärztin an der Klinik für Geburtshilfe im St. Josefskrankenhaus Freiburg und ausgebildete Still- und Laktationsberaterin. Stillen reduziere sowohl die ungünstige Stoffwechselprägung und das Risiko des Kindes, übergewichtig oder adipös zu werden, als auch das Risiko der Mutter, einen Typ-2-Diabetes und ein metabolisches Syndrom zu entwickeln. Aufgrund der positiven Auswirkungen des Stillens auf die mütterliche und kindliche Gesundheit sollten die Frauen zum Stillen ihres Kindes ermutigt werden. Studiendaten zufolge stillen Mütter mit Gestationsdiabetes erfolgreicher, wenn sie bereits vor der Geburt eine Stillberatung erhalten und auch postnatal gut betreut werden (Finkelstein SA et al. 2013). Als niederschwellige Unterstützung zur Stillvorbereitung empfahl Basters-Hoffmann Hebammen, Frauen mit Gestationsdiabetes bereits rechtzeitig vor der Geburt die Kolostrummassage zu erklären. Dadurch kann die Frau frühzeitig die Technik des Ausstreichens einüben und der Umgang mit der eigenen Brust wird vertrauter. Das stärke auch das Selbstbewusstsein der Frau, sagte Basters-Hoffmann. Ein zusätzlicher Vorrat an tiefgefrorenem Kolostrum helfe, nach der Geburt bei Bedarf einen niedrigen Blutzuckerspiegel des Neugeborenen zu überbrücken. Außerdem fördere die Kolostrummassage den Übergang zur reifen Muttermilch.

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          Journal
          Heb Wiss
          Hebammen Wissen
          Springer Medizin (Heidelberg )
          2730-7247
          2730-7255
          9 May 2022
          2022
          : 3
          : 2
          : 46-47
          Affiliations
          Freie Journalistin, Eggenstein-Leopoldshafen, Deutschland
          Article
          170
          10.1007/s43877-022-0170-6
          9080910
          836fcc64-0976-40bb-83a2-f0297bbe2e4e
          © Springer Medizin Verlag GmbH 2022

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