7
views
0
recommends
+1 Recommend
1 collections
    0
    shares
      • Record: found
      • Abstract: found
      • Article: not found

      Veränderungen bei Video- und Telefonsprechstunden

      brief-report
      Der Deutsche Dermatologe
      Springer Medizin

      Read this article at

      ScienceOpenPublisherPMC
      Bookmark
          There is no author summary for this article yet. Authors can add summaries to their articles on ScienceOpen to make them more accessible to a non-specialist audience.

          Abstract

          BERLIN - SARS-CoV-2 macht es möglich: KBV und GKV-Spitzenverband haben die Begrenzungsregelungen für die Videosprechstunde aufgehoben. Damit sind Fallzahl und Leistungsmenge nicht limitiert. Bislang durften Ärzte und Psychothera- peuten pro Quartal maximal jeden fünften Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass dieser in die Praxis kommen musste. Auch die Menge der Leistungen, die in Videosprechstunden durchgeführt werden durften, waren auf 20 Prozent begrenzt. Für den Rest war ein persönlicher Arzt- Patienten-Kontakt erforderlich. Diese Begrenzungsregelungen wurden nach Angaben der KBV zunächst für das zweite Quartal ausgesetzt. KBV und Krankenkassen werden Ende Mai prüfen, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Für das erste Quartal erfolge keine Aussetzung, da beide Seiten davon ausgehen, dass die 20-Prozent-Marke nicht erreicht wird. Alle weiteren Regelungen für die Videosprechstunde gelten weiterhin. Ebenfalls der aktuellen Situation angepasst wurde die Vergütung für die Telefonsprechstunde. Für Dermatologen und andere Fachgruppen wurde dazu die GOP 01434 (7,14 Euro) neu in den EBM aufgenommen als Zuschlag zur GOP 01435 (9,67 Euro) für die telefonische Beratung durch den Arzt. Sie kann bis zu fünfmal im Arztfall für ein Telefongespräch von mindestens fünf Minuten Dauer abgerechnet werden. Die Vergütung für Telefonkonsultationen beläuft sich damit auf bis zu 45,37 Euro pro Patient im Quartal. Die 01435 und 01434 werden jedoch nur vergütet, wenn der Pati- ent in dem Quartal ausschließlich telefonisch betreut wird. Kommt er in die Praxis oder findet eine Videosprechstunde statt, kann nur die Grundpauschale abgerechnet werden und die GOP 01435 und 01434 entfallen. Finden in dem Quartal ausschließlich telefonische Konsultationen statt, muss die Versichertenkarte nicht eingelesen werden. In diesem Fall übernimmt die Praxis die Versichertendaten aus der Patientenakte. wha

          Related collections

          Author and article information

          Contributors
          w.hardt@bvdd.de
          Journal
          Der Deutsche Dermatologe
          Springer Medizin (Heidelberg )
          0340-8078
          2196-6354
          22 April 2020
          2020
          : 68
          : 4
          : 258
          Affiliations
          Berufsverband Deutscher Dermatologen e.V., Wilhelmstraße 46, 53879 Euskirchen, Deutschland
          Article
          3150
          10.1007/s15011-020-3150-9
          7147140
          a101d2a6-2607-441d-b02d-28e254421503
          © Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. 2020

          This article is made available via the PMC Open Access Subset for unrestricted research re-use and secondary analysis in any form or by any means with acknowledgement of the original source. These permissions are granted for the duration of the World Health Organization (WHO) declaration of COVID-19 as a global pandemic.

          History
          Categories
          Aktuelles in Kürze
          Custom metadata
          © Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. 2020

          Comments

          Comment on this article